Am 14. Mai 2020 war es soweit. Der Deutsche Bundestag beschloss, dass die Doppeltätigkeit des Immobilienmaklers auch eine gerechte Aufteilung der Provisionskosten erfordert.
Was bedeutet das jetzt? Sowohl der Verkäufer, als auch der Käufer haben ab voraussichtlich Ende 2020 die gleichen Maklerkosten zu zahlen. Diese Regelung verhindert, dass der Käufer die Maklerprovision alleine zahlen soll, wenn der Makler erstmals vom Verkäufer engagiert wird. In der Hand des Maklers liegt es nun die gleichen Provisionskosten auf beiden Seiten zu verlangen.
Von Bundesland zu Bundesland gibt es verschiedene Handhabungen und Höchstgrenzen zur Maklerprovision. Auch innerhalb der Bundesländer gehen die Immobilienmakler sehr unterschiedlich mit der Verteilung der Kosten für die geleisteten Dienste um. Das Gesetz zielt daher auf eine bundesweit, einheitliche und gerechte Regelung ab. In Sachen Gerechtigkeit geht es vor allem darum die eindeutige Doppeltätigkeit des Maklers durch Verkäufer und Käufer gleichermaßen zu honorieren.
Kurz gesagt – es wird geregelt, dass eine derzeitige Maximalprovison in NRW von 6% zzgl. MwSt nur noch in gleichen Teilen von Verkäufer und Käufer erhoben werden darf.
Verlangt ein Makler vom Käufer 3% Provision zzgl. MwSt muss er mit dem Verkäufer die gleiche Provisionshöhe von 3 % vereinbart haben. Bekommt er mit dem Verkäufer lediglich 1,5 % ausgehandelt, so darf er vom Käufer ebenfalls nur 1,5 % erheben. Im schlimmsten Fall: Biete ein Makler einem Verkäufer seine Dienstleistungen „provisionsfrei“ an, so darf er vom Käufer auch keine Provision nehmen.
Zudem beinhaltet das Gesetz zwei Möglichkeiten zur Durchführung der Regelung. In §656c wird von vorne herein eine gleiche Aufteilung der Provision bestimmt. Im §656d wird von einer „Abwälzung“ der Provision zwischen Verkäufer und Käufer gesprochen, was wesentlich komplizierter und in der Praxis kaum umzusetzen sein wird.
Hier klicken, um den vollständigen Gesetztesentwurf zu lesen.
In NRW wurde bereits, unabhängig der neuen Provisionsregelung, praktiziert. Dadurch sollte man meinen, dass sich bei uns in der Region nichts ändern sollte, wo doch das Problem in Bundesländern liegt, die bisher anders geregelt sind. Die Wahrheit ist erschütternd.
In den letzten Jahren war das Angebot eine Immobilie provisionsfrei zu verkaufen nahezu verlockend. Auf den ersten Blick kann man da, als Verkäufer, gar nicht wiederstehen.
Geblendet von der Botschaft bei diesem Geschäft richtig Geld zu sparen, bemerkt der Verkäufer, dass es eine reine Werbeaktion des Maklers war erst dann, wenn der Vertrag schon für Monate geschlossen ist – oder schlimmstenfalls überhaupt nicht. Spätestens in der Kaufpreisverhandlung wird der Interessenskonflikt deutlicher. Ist ein potentieller Käufer gefunden soll der Verkäufer mit dem Kaufpreis entgegenkommen. Auf einmal ist die Immobilie viel weniger Wert, als vorher versprochen und die erhoffte Ersparnis der Maklerprovision ist futsch.
In den letzten Jahren war das Angebot eine Immobilie provisionsfrei zu verkaufen nahezu verlockend. Auf den ersten Blick kann man da, als Verkäufer, gar nicht wiederstehen.
In der Funktion des Immobilienmaklers gibt es Dienstleistungen, die einerseits nur dem Verkäufer dienen, andere wiederum nur dem Käufer und diejenigen, die beiden Parteien nutzen. Können Sie sich vorstellen, was passiert, wenn der Makler nur von einer Partei bezahlt wird? Sein Interesse verlagert sich in die Richtung, aus der das Geld kommt.
Der Käufer trägt außerdem automatisch höhere Provisionskosten als nötig. Dadurch kann er einerseits mit hohen Kaufnebenkosten argumentieren und andererseits wird die Zielgruppe eingeschränkt, da Kaufnebenkosten in der Regel nicht finanziert werden können, sondern als Eigenkapital stehen müssen. Beides kann sich negativ auf die Kaufpreisverhandlung auswirken.
Wir arbeiten als Qualitätsmakler daher schon immer, unabhängig des neuen Gesetzes, nach dieser üblichen Verteilung der Maklerkosten. Und das aus gutem Grunde: Man kann eine Immobilie mit einseitigem Interesse nicht erfolgreich verkaufen!
In NRW wurde bereits, unabhängig der neuen Provisionsregelung, praktiziert. Dadurch sollte man meinen, dass sich bei uns in der Region nichts ändern sollte, wo doch das Problem in Bundesländern liegt, die bisher anders geregelt sind. Die Wahrheit ist erschütternd.
In der Funktion des Immobilienmaklers gibt es Dienstleistungen, die einerseits nur dem Verkäufer dienen, andere wiederum nur dem Käufer und diejenigen, die beiden Parteien nutzen. Können Sie sich vorstellen, was passiert, wenn der Makler nur von einer Partei bezahlt wird? Sein Interesse verlagert sich in die Richtung, aus der das Geld kommt.
In den letzten Jahren war das Angebot eine Immobilie provisionsfrei zu verkaufen nahezu verlockend. Auf den ersten Blick kann man da, als Verkäufer, gar nicht wiederstehen.
Der Käufer trägt außerdem automatisch höhere Provisionskosten als nötig. Dadurch kann er einerseits mit hohen Kaufnebenkosten argumentieren und andererseits wird die Zielgruppe eingeschränkt, da Kaufnebenkosten in der Regel nicht finanziert werden können, sondern als Eigenkapital stehen müssen. Beides kann sich negativ auf die Kaufpreisverhandlung auswirken.
Geblendet von der Botschaft bei diesem Geschäft richtig Geld zu sparen, bemerkt der Verkäufer, dass es eine reine Werbeaktion des Maklers war erst dann, wenn der Vertrag schon für Monate geschlossen ist – oder schlimmstenfalls überhaupt nicht. Spätestens in der Kaufpreisverhandlung wird der Interessenskonflikt deutlicher. Ist ein potentieller Käufer gefunden soll der Verkäufer mit dem Kaufpreis entgegenkommen. Auf einmal ist die Immobilie viel weniger Wert, als vorher versprochen und die erhoffte Ersparnis der Maklerprovision ist futsch.
Wir arbeiten als Qualitätsmakler daher schon immer, unabhängig des neuen Gesetzes, nach dieser üblichen Verteilung der Maklerkosten. Und das aus gutem Grunde: Man kann eine Immobilie mit einseitigem Interesse nicht erfolgreich verkaufen!
Wir finden die Neuregelung der Maklerprovision gut und richtig! Der Immobilienmarkt bekommt die erforderliche Transparenz, um sich weiter entwickeln zu können.
Auch die Unterschiede in der Maklerqualität werden schnell deutlich. Dadurch werden Verkäufer und Käufer besser beraten und bekommen die Leistung, die für das bisher höchste wirtschaftliche Gut, die Immobilie notwendig ist!
Im Gegensatz zu anderen Dienstleistungen, zum Beispiel Handwerkern, wird die Diensleistung des Immobilienmaklers unabhängig von belegbaren Arbeitsaufwand, in Form einer Erfolgsprovision vergütet. Zwei Punkte unterscheiden die Maklerprovision grundsätzlich von einem klassischen Stundenlohn: